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AGBs

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Mit der Reservierung einer von O-AZURE angebotenen Urlaubsunterkunft verpflichtet der Kunde sich, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vollständig zu akzeptieren, wodurch diese rechtswirksam werden.

 

1. Preise :

1.1 Die Preise, die auf O AZURE’s Broschüren, Katalogen und der Webseite erscheinen dienen lediglich zu Informationszwecken, da die Leistungen, die als Teil des Urlaubsaufenthaltes angefragt werden, von Kunde zu Kunde variieren können. Desweiteren können die Preise aufgrund bestimmter Faktoren wie z.B. indirekten Steuern und Wechselkursschwankungen aktuellen Veränderungen unterliegen.

1.2. Vorbehaltlich etwaiger Änderungen entspricht der Preis des Urlaubsaufenthaltes und der angefragten Dienstleistungen dem Preis (inklusive Steuern und Bearbeitungsgebühren), der auf der Verfügbarkeitsbestätigung aufgeführt ist, die dem Kunden innerhalb von 72 Stunden nach der Bitte um Reservierung von O AZURE zugestellt wird. Die Verfügbarkeitsbestätigung entspricht der Buchungsbestätigung bis zum Erhalt der nachstehend beschriebenen Anzahlung, die innerhalb von zwei (2) Tagen nach Ausstellung der Verfügbarkeitsbestätigung bei O AZURE eingehen muss. Nach Ablauf dieser Frist werden die Bitte um Reservierung und die Verfügbarkeitsbestätigung als ungültig betrachtet.

1.3 Die Preise der Unterkunft werden auf einer Tagesbasis von 8h00 bis 8h00 des folgenden Tages berechnet. Eine späte Anreise am ersten Tag oder eine frühzeitige Abreise am letzten Tag des Aufenthaltes berechtigt in keiner Weise zu einer teilweisen oder kompletten Erstattung des Tagespreises.

 

2. Die Preise beinhalten :

2.1 Die Vermietung eines Ferienhauses (im allgemeinen auf Mauritius als « Campement » bezeichnet)

Die Ferienhäuser, die vermietet werden, sind von guter Qualität und liegen an oder in der Nähe der schönsten Plätze der Insel. Das vom Kunden gemietete Ferienhaus ist möbliert und ausgestattet entsprechend der Angaben in der Verfügbarkeitsbestätigung oder der Webseite.

2.2 Hauspersonal

Das Hauspersonal ist im Mietpreis inbegriffen und steht während des Aufenthaltes des Kunden ohne zusätzliche Kosten gemäss der Vereinbarung mit dem Eigentümer des Hauses zur Verfügung. In der Regel arbeiten 1 oder 2 Hausangestellte vormittags, allerdings nicht an Sonntagen und öffentlichen Feiertagen. Der Arbeitsumfang umfasst allgemeine Hausarbeit. Je nach Verfügbarkeit kann das Hauspersonal auch über den mit dem Hauseigentümer vereinbarten Arbeitsumfang hinaus Hausarbeit leisten, wobei die zusätzliche Arbeitszeit mit einer zusätzlichen Vergütung auf Basis eines zuvor mit O AZURE vereinbarten Stundenlohns vom Kunden zu entrichten ist.

2.3 Versorgung mit Grundnahrungsmitteln und Getränken

Einige Grundnahrungsmittel und Getränke sowie ein Willkommenspaket werden für die Kunden kostenlos bei der Ankunft bereitgestellt.

2.4 Bettwäsche und Geschirr

Das Ferienhaus ist komplett ausgestattet mit Haushaltswäsche (Bettwäsche, Handtücher) und Geschirr in sehr gutem Zustand und in ausreichender Menge für die Anzahl der für das Haus zugelassenen Personen.

 

3. Die Preise beinhalten nicht:

3.1 Abgesehen von Telefonaten im lokalen Netzwerk, die (im normalen Rahmen) grosszügigerweise vom Hauseigentümer übernommen werden, werden Ihnen die Kosten für Telefonate, die von dem/den im Haus zur Verfügung stehenden Telefon(en) geführt werden, nach Vorlage einer detaillierten Rechnung der Mauritius Telecom (oder eines anderen Anbieters) über den Zeitraum Ihres Aufenthaltes in Rechnung gestellt. Die Rechnung muss innerhalb von acht (8) Tagen nach ihrer Zustellung beglichen werden.

3.2 Flughafengebühren

     Alle Gebühren, Steuern und Kosten, die dem Kunden vor seiner Ankunft am Flughafen oder nach der Räumung des Ferienhauses am Ende seines Urlaubs entstehen, sind vom Kunden zu tragen.

3.3 Die Kaution als Bestandteil der Vermietung des Ferienhauses

Jedes Ferienhaus und seine Ausstattung ist in exzellentem Zustand und voll funktionstüchtig. Aus diesem Grunde verlangt O AZURE bei der Ankunft eine Kaution vom Kunden, die in Form eines Schecks (in Euro, auf O AZURE ausgestellt), Bargeld oder per Kreditkarte zu leisten ist.Die Höhe der Kaution entspricht 2 Tagesmieten des Ferienhauses.

Die Kaution wird bei der Abreise zurückerstattet, nachdem eine Bestandsaufnahme des Hauses und der Ausstattung gemacht wurde. Im Falle von Beschädigung des beweglichen Eigentums, der elektrischen Geräte oder anderer Gegenstände, die durch Verschulden oder Fahrlässigkeit des Mieters entstanden sind, werden die Kosten für die Reparatur oder, wenn diese nicht möglich sein sollte, für den Ersatz von der Kaution abgezogen. Sollte die Kaution für die Kostenerstattung nicht ausreichen, so wird dem Kunden eine zusätzliche Rechnung ausgestellt und ausgehändigt oder zugestellt, die innerhalb von acht (8) Tagen nach der Zustellung zahlbar ist.

 

4. Zahlung des Aufenthaltes

4.1 Eine Buchung ist erst dann gültig, wenn die geforderte Anzahlung von 50% der Gesamtsumme der Ferienhausmiete (inklusive Bearbeitungsgebühr und Steuern) gemäss der Verfügbarkeitsbestätigung (Proforma-Rechnung)  innerhalb von zwei (2) Tagen nach Ausstellung der Verfügbarkeitsbestätigung (Proforma-Rechnung) per Überweisung oder Kreditkarte auf dem Konto von O AZURE eingeht.

4.2 Die Zahlung des verbleibenden Restbetrages des Gesamtpreises wird spätestens dreißig (30) Tage vor dem Anreisedatum in Mauritius fällig.

4.3 Ungeachtet der vorstehenden Regelung wird eine Buchung von dreißig (30) Tagen oder weniger vor Ankunft, gemäß Verfügbarkeitsbestätigung / Proforma-Rechnung erst dann gültig, wenn die entsprechende Zahlung der Gesamtsumme des Aufenthaltes innerhalb von acht (8) Tagen nach Ausstellung der Verfügbarkeitsbestätigung / Proforma-Rechnung geleistet wird. Nach Ablauf dieser Frist wird die Buchung als ungültig betrachtet und storniert.

4.4 Die Unterzeichnung der allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt O AZURE die Vollmacht zur Belastung der Kreditkarte des Kunden gemäß dem auf der Proforma-Rechnung aufgeführten Zahlungsplans. Diese Zahlungen werden basierend auf Informationen (Betrag, Datum, Kartennummer, Zahlungsvereinbarung) durchgeführt, die O AZURE zuvor vom Kunden und für jede Zahlung separat per Email oder Telefon erhalten hat.

 

5. Stornierung

5.1 Die Reservierung eines Aufenthaltes und eines Ferienhauses wird rechtskräftig und endgültig, sobald das Konto von O AZURE mit dem Betrag der zuvor beschriebenen Anzahlung gutgeschrieben wird. Im Falle einer späteren Stornierung des Aufenthaltes ist der Kunde für folgende anfallende Entschädigung (exklusive eventueller zusätzlicher Bearbeitungsgebühren) verantwortlich, die an O AZURE zu zahlen ist :

i) Stornierung über 90 Tage vor Anreisedatum : Verlust von 100% der Anzahlung

ii) Stornierung zwischen 90-61 Tagen vor Anreisedatum : Verlust von 65% der Gesamtkosten des Aufenthaltes

iii) Stornierung zwischen 60-31 Tagen vor Anreisedatum : Verlust von 80% der Gesamtkosten des Aufenthaltes

iv) Stornierung weniger als 31 Tage vor Anreisedatum : Verlust von 100% der Gesamtkosten des Aufenthaltes

Im Falle einer Stornierung für einen Aufenthalt während der Spitzensaison (15.12. bis 15.01.) gelten folgende Stornogebühren:

v) Stornierung über 90 Tage vor Anreisedatum : Verlust von 100% der Anzahlung

vi) Stornierung zwischen 90-61 Tagen vor Anreisedatum : Verlust von 80% der Gesamtkosten des Aufenthaltes

vii) Stornierung weniger als 61 Tage vor Anreisedatum : Verlust von 100% der Gesamtkosten des Aufenthaltes


5.2 Eine Stornierung, ungeachtet des Zeitpunktes der Stornierung, muss in jedem Fall per Einschreibebrief mit Rückschein bestätigt werden, um rechtswirksam zu werden.

5.3 Die Stornierung eines Aufenthaltes durch O AZURE aufgrund von Ereignissen oder Umständen, die die Sicherheit von Personen oder Eigentum gefährden, ungeachtet dessen, ob es sich um ein Ereignis von "höherer Gewalt" handelt (soziale Unruhen, Streiks, Unwetter usw.), bietet keinen Grund für die Forderung einer Entschädigung durch den Kunden.

5.4 Eine Änderung des Ankunftsdatums führt automatisch zur Stornierung der zuvor gemachten Buchung, es sei denn,das geänderte Anreisedatum wird ausdrücklich von O AZURE akzeptiert.

     Jede Änderung der Anzahl der Gäste, innerhalb eines Rahmens von 2 Personen der unteren und oberen Grenze der auf der Webseite angegebenen Personenzahl und vorausgesetzt, das dies nicht die Suche einer alternativen Ferienunterkunft erfordert, verursacht zusätzliche Bearbeitungsgebühren, die dem Kunden nach Begleichung der Anzahlung gesondert und basierend auf der Anzahl der zusätzlichen Gäste in Rechnung gestellt werden.

 

6. Übergabe des Ferienhauses :

6.1 In dem Fall, dass der Kunde mit dem reservierten Ferienhaus nicht zufrieden ist, muss er O AZURE hiervon bei Eintreffen auf dem Grundstück und vor Übernahme der Schlüssel in Kenntnis setzen. Unter der Voraussetzung, dass die Gründe der Unzufriedenheit des Kunden relevant sind, wird O AZURE sich nach besten Kräften bemühen, ein Ersatzferienhaus zu finden, unter der Voraussetzung, dass ein Ersatzferienhaus zu gleichem Preis und mit gleichem Komfort wie zum Zeitpunkt der Anfrage vom Kunden gefordert zur Verfügung steht. Mit der Annahme des Ersatzferienhauses verzichtet der Kunde darauf, weitere Rechtsanprüche geltend zu machen.

6.2 Alle zusätzlichen Kosten, die durch den nicht von O AZURE zu verantwortenden Wechsel in ein anderes Ferienhaus entstehen, insbesondere Kosten, die durch die Bereitstellung eines Ersatzferienhauses entstehen, das einem höheren Preis- und Komfortniveau entspricht, sind vollständig vom Kunden zu tragen. Sollte dies der Fall sein, werden diese Zusatzkosten bei Eintreffen des Kunden auf dem Grundstück des Ersatzferienhauses fällig.

6.3 Bei Übernahme des Ferienhauses, die mit der Übergabe der Schlüssel bei Ankunft des Kunden rechtskräftig wird, verzichtet der Kunde darauf, bereits geleistete Zahlungen von O AZURE zurückzufordern, ungeachtet dessen, ob der Kunde während seines Aufenthaltes beschliesst, das Ferienhaus vorzeitig zu verlassen oder in eine andere Art von Unterkunft zu wechseln.

 

7. Aufenthaltsbedingungen :

7.1 Inventar der Ausstattung des Ferienhauses

     Bei Ankunft des Kunden wird ein Hausabnahmeprotokoll/Inventar der Ausstattung des Ferienhauses erstellt. Die gleiche Bestandsaufnahme wird bei der Abreise des Kunden bei der Schlüsselübergabe/Check-out durchgeführt.

7.2 Nutzung der Ferienunterkunft

7.2.1 Da das gemietete Ferienhaus möbliert und komplett ausgestattet und in exzellentem Zustand (Instandhaltung und Wartung) ist, verpflichtet sich der Kunde, das Ferienhaus mit Sorgfalt zu behandeln und das Haus sowie alle beweglichen Gegenstände und die Ausstattung im gleichen Zustand am Ende seines Aufenthaltes zu übergeben.

7.2.2 In diesem Sinne ist es dem Kunde untersagt, Veränderungen am Gebäude, den Nebengebäuden und der Einrichtung des Hauses vorzunehmen, es sei denn, es liegt eine zuvor ausgestellte, schriftliche Genehmigung von O AZURE vor. Selbst bei Vorlage einer solchen Genehmigung berechtigen die Veränderungen und/oder Verbesserungen, die am Haus oder an seiner beweglichen Ausstattung vorgenommen wurden, den Kunden nicht zu irgendeiner Art von Kompensation und verbleiben Eigentum des Eigentümers des Geländes. Desweiteren hat der Eigentümer das Recht, vom Kunden die Wiederherstellung des Originalzustandes des Hauses, des Grundstücks sowie der Ausstattung zu verlangen, so wie der Kunde es  bei seiner Ankunft vorgefunden hat.

7.2.3 Jedes von O AZURE vermietete Ferienhaus ist auf die vorgegebene Anzahl an Personen ausgerichtet, und die angebotenen Ferienhäuser verfügen über eine Kapazität, die der Anzahl der vom Kunden angegebenen Personen entspricht. Folglich behält O AZURE sich das Recht vor, vom Kunden und den begleitenden Personen die sofortige und fristlose Räumung des Geländes zu verlangen, sollte es zu offensichtlichen Übergriffen im Hinblick auf die Anzahl der Hausbewohner im Vergleich zu der zum Zeitpunkt der Reservierung angegebenen Personen kommen. Ein solcher Vorfall würde schlicht und einfach als Rücktritt vom Vertrag von seiten des Kunden ausgelegt werden, so dass der Kunde keinerlei Anspruch auf Entschädigung hat, ebensowenig Anspruch auf Rückerstattung der verbleibenden Miettage seines Urlaubsaufenthaltes, in welchem Fall die bereits gezahlten Summen O AZURE als Schadensersatz zustehen.

7.2.4 Desweiteren behält sich O AZURE das Recht vor, den Kunden und alle seine Begleitpersonen um sofortige und fristlose Räumung des Geländes ohne Recht des Kunden auf Entschädigung zu bitten, und im Falle von Übergriffen im Hinblick auf mauritisches Recht oder Handlungen, die einen Verstoß gegen allgemeine gesellschaftliche Normen in Hinblick auf Benehmen und Verhalten darstellen, die Polizei einzuschalten.

 

8. Verlängerung des Aufenthaltes :

8.1 Sollte der Kunde es wünschen und unter der Voraussetzung, dass das Ferienhaus auch nach der ursprünglich geplanten Abreise zur Verfügung steht, kann er seinen Aufenthalt verlängern mit der Bedingung, dass er den zusätzlichen Mietpreis begleicht und alle notwendigen Vorkehrungen für die Verlängerung seines Aufenthaltes trifft, insbesondere in Hinblick auf eventuell notwenidge Visumsverlängerungen. O AZURE kann unter keinen Umständen haftbar gemacht werden für die Nichtverfügbarkeit des reservierten Ferienhauses oder das Versäumnis des Kunden, die für eine Verlängerung des Aufenthaltes über das zum Zeitpunkt der Reservierung vereinbarte Abreisedatums hinaus notwendigen Bedingungen zu erfüllen,.

 8.2 In dem Fall, dass der Kunde gezwungen sein sollte, seinen Aufenthalt zu verlängern, insbesondere im Falle von Bedingungen (klimatisch und andere), die den Transport oder die Rückreise des Kunden und seiner Begleitperson/en verhindern, wird O AZURE sich nach besten Kräften bemühen, dem Kunden eine marktgängige Lösung anzubieten, die es dem Kunden erlaubt, seinen Aufenthalt in der bestmöglichen Weise zu beenden.

 

9. Haftung:

9.1 O AZURE kann in keiner Weise für die Nichtverfügbarkeit des reservierten Ferienhauses zum vereinbarten Datum verantwortlich gemacht werden und Haftung übernehmen, wenn die Nichtverfügbarkeit auf externe Umstände, insbesondere klimatische Bedingungen oder auf Gründe, die ausserhalb der Kontrolle von O AZURE liegen, zurückzuführen ist. In einem solchen Fall wird sich O AZURE nach besten Kräften bemühen, eine alternative Lösung, die mindestens dem gleichen Wert und Komfortniveau der vom Kunden zum Zeitpunkt der Reservierung angegebenen Auswahlkriterien entspricht, zu finden.

 9.2. Desweiteren kann O AZURE nicht für Mängel oder Fehler in der Versorgung mit Wasser und/oder Strom haftbar gemacht werden. die, aus welchen Gründen auch immer, während des Aufenthaltes des Kunden im Ferienhaus auftreten. O AZURE wird sich jedoch nach besten Kräften bemühen, mit den zuständigen Behörden zu verhandeln, um die Versorgung schnellstmöglich wieder herzustellen.

 9.3 Darüberhinaus haftet O AZURE nicht für materielle und/oder körperliche Schäden, die der Kunde oder eine seiner Begleitperson/en oder sein/ihr persönliches Eigentum während der Ausübung einer sportlichen Aktivität oder ähnlichem erleidet, selbst wenn diese Aktivität von O AZURE angeboten und empfohlen wurde. Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Kunde, eine Versicherung  für sich selbst sowie für seine Begleitperson/en abzuschliessen, die die Risiken solcher Aktivitäten im Falle von körperlichen Verletzungen, medizinischen und chirurgischen Eingriffen oder Rückführung in das Heimatland abdeckt.

 9.4 Der Kunde ist verantwortlich für die ordnungsgemässe Nutzung des beweglichen Inventars und der Haushaltgeräte des Ferienhauses und seiner Nebengebäude. Im Falle von Beschädigungen des besagten beweglichen Inventars und/oder der Haushaltsgeräte  soll der Kunde die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz mit vergleichbarem Inventar oder Haushaltsgeräten tragen, es sei denn, die Schäden sind Folge von höherer Gewalt.

 

10. Reiseformalitäten :

Der Kunde ist alleinverantworlich für die Einhaltung der Reiseformalitäten (für An- und Abreise) und für die mit diesen Formalitäten verbundenen Kosten. O AZURE ist in keiner Weise haftbar, insbesondere im Hinblick auf das Versäumnis des Kunden, die Registrierung am Flughafen vorzunehmen (Check-in) oder den/die Rückflug/e vor Abflug bei der Fluggesellschaft zu bestätigen.

 



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